Beschluss:

 

 

1.      Der Landkreis unterstützt die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen gGmbH in den Jahren 2023 bis 2027 mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 45.000,00 EUR.

Falls sich bei der KlimaschutzAgentur ein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf ergibt, wird der Landkreis zusammen mit der Geschäftsführung und den anderen Gesellschaftern hierzu Lösungen erarbeiten und diese dem Kreistag vorschlagen.

2.      Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Kreishaushalt 2023 und in den Folgejahren bis 2027 bereitgestellt.

3.      Der Landrat wird gebeten, auf geeignete Art und Weise, bei denjenigen Kommunen, die noch nicht Gesellschafter der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen sind, für einen Beitritt zu werben.