Beschluss:
Im Rahmen des
Jahresabschlusses 2020 des Landkreises Reutlingen wird gemäß § 23 Satz
2 Gemeindehaushaltsverordnung zur Finanzierung von Investitionen oder zur
Begrenzung bzw. zum weiteren Abbau von Schulden innerhalb der Ergebnisrücklage
eine Davon-Position in Höhe von insgesamt 43,7 Mio. EUR gebildet.