Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 des Landkreises Reutlingen wird gemäß § 23 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung zur Finanzierung von Investitionen oder zur Begrenzung bzw. zum weiteren Abbau von Schulden innerhalb der Ergebnisrücklage eine Davon-Position in Höhe von insgesamt 43,7 Mio. EUR gebildet.