Beschluss:
1.
Für das
Ausscheiden von Frau Kreisrätin Karin Villforth aus dem Kreistag liegen
wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
2.
Für die
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Frau Anja Sommer liegen wichtige
Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
3.
Für den Eintritt von Herrn Wolfgang Göbel in den
Kreistag liegt kein Hinderungsgrund nach § 24 Abs. 1
Landkreisordnung vor.
4.
Durch Einigung werden folgende Ausschüsse des Kreistags
unter Berücksichtigung folgender Änderungen neu gebildet:
a) Verwaltungsausschuss:
Herr Kreisrat Wolfgang Göbel wird
anstelle von Frau Kreisrätin Karin Villforth 4. Stellvertreter für die
ordentlichen Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben
Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie
bisher gewählt.
b) Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz:
Herr Kreisrat Wolfgang Göbel wird
anstelle von Frau Kreisrätin Karin Villforth 3. Stellvertreter für die
ordentlichen Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben
Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie
bisher gewählt.
c) Sozial-, Schul- und Kulturausschuss:
Herr Kreisrat Wolfgang Göbel wird
anstelle von Frau Kreisrätin Karin Villforth ordentliches Mitglied für die
CDU-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
d) Jugendhilfeausschuss:
Herr Kreisrat Wolfgang Göbel wird
anstelle von Frau Kreisrätin Karin Villforth ordentliches Mitglied für die
CDU-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.
5.
Für die restliche Amtszeit des Kreistags wird Herr Kreisrat Wolfgang Göbel (bisher
stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Reutlingen -
Gruppe der weiteren Mitglieder im Sinne von § 15 Sparkassengesetz,
die dem Kreistag nicht angehören; persönliche Stellvertretung von Frau Annette
Seiz) anstelle von Frau Kreisrätin Karin Villforth im Wege der Einigung als
stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Reutlingen
(Gruppe der weiteren Mitglieder im Sinne von § 15 Sparkassengesetz,
die dem Kreistag angehören; persönliche Stellvertretung von Herrn Kreisrat
Andreas vom Scheidt) gewählt.
6.
Für die restliche Amtszeit des Kreistags wird Herr Eberhard Baisch anstelle von Herrn Wolfgang Göbel im Wege der Einigung
als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse
Reutlingen (Gruppe der weiteren Mitglieder im Sinne von
§ 15 Sparkassengesetz, die dem Kreistag nicht angehören; persönliche
Stellvertretung von Frau Annette Seiz) gewählt.
7. Für die restliche Amtszeit des Kreistags wird Herr Kreisrat Wolfgang Göbel anstelle von Frau Kreisrätin Karin Villforth im Wege der Einigung widerruflich zum ordentlichen Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen gewählt. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.