Beschluss:
1. Ab
dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Kerschensteinerschule Reutlingen die
Schulart Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) eingerichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag nach § 30 Schulgesetz beim Regierungspräsidium
Tübingen zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 01.01.2023 mit einem Anstellungsträger die Beschäftigung von 2 AVdual-Begleitern/-Begleiterinnen mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,5 VZÄ vertraglich zu vereinbaren und die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2023 einzuplanen.