Beschluss:
1. Das Entgelt für das Bereitstellen eines Stellplatzes für die Mitarbeitenden des Landratsamtes am Dienstort Reutlingen wird ab dem 01.01.2022 von monatlich 20,00 EUR auf 35,00 EUR erhöht (Jahressumme: 420,00 EUR steuerfrei, ab 01.01.2023 inkl. MwSt.).
2.
Das Entgelt für das Bereitstellen eines Stellplatzes
für Lehrkräfte des Beruflichen Schulzentrums in Reutlingen wird ab dem
Schuljahr 2022/2023 von 200,00 EUR auf 420,00 EUR (inklusive MwSt.)
jährlich erhöht.