Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 des Landkreises Reutlingen und des gemeindefreien Gebiets „Gutsbezirk Münsingen“ werden gemäß KT-Drucksache Nr. X-0346 mit den Maßgaben der KT-Drucksache Nr. X-0382/1 und folgenden Beschlüssen erlassen:

 

1.      § 5 des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird wie folgt geändert: „Der Hebesatz der Kreisumlage wird gemäß § 35 FAG auf 28,25 v. H. der für das Haushaltsjahr 2022 festgestellten Steuerkraftsummen der zum Landkreis gehörigen Gemeinden festgesetzt.“

 

2.      Die zu erwartenden Verbesserungen im Rechnungsjahr 2021 sollen zur Finanzierung von laufenden oder künftigen Investitionen (z. B. auch durch Nichtinanspruchnahme von im Haushalt vorgesehenen Rechten zur Nettokreditneuaufnahme) vorgesehen werden. Die Verwaltung legt dem Kreistag bei der Entscheidung über das Jahresergebnis 2021 einen entsprechenden Vorschlag vor.

 

3.      Der Landkreis Reutlingen gewährt dem Verein zur Hagelabwehr im Landkreis Reutlingen e. V. im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 27.000,00 EUR.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus Ziffer 1 ergebenden Änderungen in der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan samt Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und im Finanzplan mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 umzusetzen.