Beschluss:
1. Ab
dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Gewerblichen Schule Metzingen die Schulart
Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) eingerichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Antrag nach § 30 Schulgesetz beim
Regierungspräsidium Tübingen zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 01.01.2023 mit einem Anstellungsträger die Beschäftigung von einem AVdual-Begleiter/einer AVdual-Begleiterin vertraglich zu vereinbaren und die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2023 einzuplanen.