Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag billigt die Kalkulation der für den Zeitraum ab 01.01.2022 in der Abfallwirtschaftssatzung festzusetzenden Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. X-0400 beigefügten Gebührenkalkulation.

 

2.      Der Kreistag stimmt gemäß KT-Drucksache Nr. X-0400 dem kalkulatorischen Mischzinssatz, der der Gebührenkalkulation zugrunde liegt, zu.

 

3.      Der Kreistag stimmt dem teilweisen Ausgleich der Überdeckung, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums 2016/2017 ergeben hat, gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG durch Einstellung der restlichen 1.150.140,00 EUR im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2022/2023 bezogen auf den Kostenbedarf des Jahres 2022 als Einnahmen und dem Ausgleich der Unterdeckung, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums 2018/2019 ergeben hat, in Höhe von 1.292.169,00 EUR im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2022/2023 als Kosten im Jahr 2022 in Höhe von 1.221.154,50 EUR und als Kosten im Jahr 2023 in Höhe von 71.014,50 EUR zu.

 

4.      Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen wird entsprechend der Anlage 2 zu KT-Drucksache Nr. X-0400 beschlossen.