Beschluss:

 

1.    Zur Förderung der Kulturwerkstatt e. V. Reutlingen werden 17.500,00 EUR im Haushaltsjahr 2022 bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 17.492,00 EUR. Der darüber hinausgehende Antrag wird abgelehnt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Kulturwerkstatt e. V. Reutlingen eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 1-jährigen Laufzeit abzuschließen.