Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung der ridaf Reutlingen gGmbH für das Projekt „Kein junger Mensch darf verloren gehen“, ein Projekt zur Umsetzung des § 16h SGB II im Landkreis Reutlingen, werden im Haushaltsjahr 2022 28.800,00 EUR bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der ridaf Reutlingen gGmbH eine ergänzende Zuwendungsvereinbarung zur bestehenden mit der Laufzeit 2021 bis 2023 für das Jahr 2022 abzuschließen. Diese umfasst den Förderbetrag von 13.600,00 EUR.

3.      In die Zuwendungsvereinbarung ist aufzunehmen, dass die Projektmittel 2022 nur ausbezahlt werden, wenn die eingeplanten Mittel des Jobcenters Reutlingen für die ridaf Reutlingen gGmbH zur Verfügung gestellt werden.