Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe werden im Haushalt 2022 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu dieser KT-Drucksache eingestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen abzuschließen bzw. den Zuwendungsbescheid zu erteilen mit der in der Anlage ausgewiesenen Laufzeit und teilweise mit einer Dynamisierung von 2 %. Die Dynamisierung in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.