Beschluss:
1.
Zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe
werden im Haushalt 2022 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu dieser
KT-Drucksache eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen abzuschließen bzw. den Zuwendungsbescheid zu erteilen mit der in der Anlage ausgewiesenen Laufzeit und teilweise mit einer Dynamisierung von 2 %. Die Dynamisierung in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.