Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Zur Förderung der sozialen Einrichtungen werden im Haushalt 2022 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu dieser KT-Drucksache eingestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.