Beschluss:
1. Der
laufende Zuschuss für die Württembergische Philharmonie Reutlingen wird im
Haushalt 2022 auf 156.500,00 EUR angehoben.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der Württembergischen Philharmonie Reutlingen eine Zuwendungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2024 mit einem Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 156.500,00 EUR und mit einer Dynamisierung in Höhe von 2 % für die Jahre 2023 bis 2024 abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.