Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung der Psychologischen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und -kranke des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushalt 2022 260.600,00 EUR bei der Produktgruppe 36.80 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 260.558,00 EUR.

 

2.      Zur Förderung der Erziehungsberatung des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushalt 2022 119.600,00 EUR bei der Produktgruppe 36.30 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 119.600,00 EUR.

 

3.      Zur Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushalt 2022 60.250,00 EUR bei der Produktgruppe 31.80 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 60.224,00 EUR.

4.      Die bisher einzeln finanzierten Angebote werden zu einem Gesamtpaket zusammengeführt.

 

5.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Diakonieverband Reutlingen eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 440.382,00 EUR. Die Dynamisierung in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

6.      Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.