Sitzung: 15.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)
Vorlage: X-0370
Beschluss:
1.
Zur
Förderung der Psychologischen Beratungs- und Behandlungsstelle für
Suchtgefährdete und -kranke des Diakonieverbands Reutlingen werden im Haushalt
2022 260.600,00 EUR bei der Produktgruppe 36.80 eingestellt. Die Zuwendung im
Haushaltsjahr 2022 beträgt 260.558,00 EUR.
2.
Zur
Förderung der Erziehungsberatung des Diakonieverbands Reutlingen werden im
Haushalt 2022 119.600,00 EUR bei der Produktgruppe 36.30 eingestellt. Die
Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 119.600,00 EUR.
3.
Zur
Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonieverbands
Reutlingen werden im Haushalt 2022 60.250,00 EUR bei der Produktgruppe 31.80
eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022 beträgt 60.224,00 EUR.
4.
Die
bisher einzeln finanzierten Angebote werden zu einem Gesamtpaket
zusammengeführt.
5.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Diakonieverband Reutlingen eine
Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen
Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2022
beträgt 440.382,00 EUR. Die Dynamisierung in den Jahren 2023 und 2024
erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.
6. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.