Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.      Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 19.568,00 EUR gefördert.

 

2.      Im Haushalt 2022 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 1.319.600,00 EUR eingestellt.

 

3.      Ab 01.01.2022 werden 67,7 statt bisher 65,7 Stellen aus Mitteln der Jugendhilfe gefördert.