Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Für den weiteren Betrieb des Komposthofs Pfullingen ab dem 01.01.2023 wird eine EU-weite Vergabe in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilnahmewettbewerb sowie die finale Verhandlung mit geeigneten Bewerbern entsprechend der nachfolgend dargestellten Eckpunkte durchzuführen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen (ZAV) die Vereinbarung gemäß der Anlage über Umschlag, Transport, Verwertung und Vermarktung von Bioabfällen für die Mengen, die über der Verarbeitungs- und Umschlagkapazität des Komposthofs liegen, abzuschließen.