Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Dem Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für die Kreisstraßen wird entsprechend der Anlage 1 zu KT-Drucksache Nr. X-0337 zugestimmt. Die Realisierung der darin genannten Maßnahmen ist von den im Rahmen der jeweiligen Haushalte bereitgestellten Mitteln abhängig.