Beschluss:
1. Der
Schlussbericht des Amtes für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung über
die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Jahresabschluss des Landkreises Reutlingen zum 31.12.2019 wird gemäß § 95b
Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 der Landkreisordnung für
Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:
3. Die
Überschüsse und Fehlbeträge werden wie folgt behandelt:
a)
Das
ordentliche Ergebnis in Höhe von 5.587.247,20 EUR wird der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Der Fehlbetrag beim Sonderergebnis in Höhe von 152.693,81 EUR wird zum Teil durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 42.758,66 EUR verrechnet. Der darüber hinausgehende Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 109.935,15 EUR wird gemäß § 25 Abs. 4 GemHVO zulasten des Basiskapitals verrechnet.