Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Den konkretisierten und angepassten Planungen für den Neubau des zentralen Verwaltungsgebäudes des Landkreises Reutlingen am Standort Reutlingen (Basis sind die Anlagen zu KT-Drucksache Nr. X-0266) wird zugestimmt.

 

2.      Die beauftragten Leistungen werden zusätzlich erweitert um:

 

-     Das Gebäude wird als BEG-Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse einschließlich einer PV-Anlage mit 470 kWp und eines Batteriespeichers von 90 kWh erstellt.

 

-     Sämtliche Flächen, für die als Bodenbelag im ursprünglichen Angebot Vinyl vorgesehen ist, werden mit dem Bodenbelag Linoleum ausgeführt.

 

-     Die Glassystemtrennwände werden auf der Flurseite (transluzent bis blickdicht) zu 50 % foliert.

 

3.    Das verbindliche Kaufangebot des Bieters Georg Reisch GmbH & Co. KG vom 02.12.2020 für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Landratsamt Reutlingen wird - ergänzt um die Leistungen unter Ziffer 2 - zum Gesamtpreis in Höhe von 162.382.420,00 EUR angenommen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen notariellen Kaufvertrag auf der Basis des Entwurfs vom 16.07.2021 abzuschließen. Falls sich aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Berater, die Finanzbehörde oder aufgrund der endgültigen Zuordnung der dem Beschluss zugrunde liegende Daten Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

 

5.      Es wird davon Kenntnis genommen, dass eine Klimabilanz für den Neubau des Landratsamtsgebäudes durch die Erstellung eines Fachgutachtens mit einem finanziellen Aufwand von 81.396,00 EUR erstellt werden kann.

 

6.      Die Vermarktung der im Eigentum des Landkreises Reutlingen befindlichen Verwaltungsgebäude am Standort Reutlingen soll im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren im Entwurf zu erarbeiten und zusammen mit einem Zeitplan und einem Vorschlag, wann welches Gebäude angeboten werden soll, dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen. Dabei ist darzustellen, wie die Nutzung bis zum Umzug in das neue Verwaltungsgebäude sichergestellt wird.

 

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Laufzeit der Mietverträge der angemieteten Verwaltungsgebäude am Standort Reutlingen an den Zeitplan für den Bau und die Fertigstellung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes anzupassen und hierüber dem Kreistag zu berichten.