Sitzung: 21.07.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:
1.
Den konkretisierten und angepassten Planungen für den
Neubau des zentralen Verwaltungsgebäudes des Landkreises Reutlingen am Standort
Reutlingen (Basis sind die Anlagen zu KT-Drucksache Nr. X-0266) wird
zugestimmt.
2.
Die beauftragten Leistungen werden zusätzlich
erweitert um:
-
Das Gebäude wird als BEG-Effizienzgebäude 40
Erneuerbare-Energien-Klasse einschließlich einer PV-Anlage mit 470 kWp und
eines Batteriespeichers von 90 kWh erstellt.
-
Sämtliche Flächen, für die als Bodenbelag im ursprünglichen
Angebot Vinyl vorgesehen ist, werden mit dem Bodenbelag Linoleum ausgeführt.
-
Die Glassystemtrennwände werden auf der Flurseite
(transluzent bis blickdicht) zu 50 % foliert.
3.
Das verbindliche Kaufangebot des Bieters Georg Reisch
GmbH & Co. KG vom 02.12.2020 für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für
das Landratsamt Reutlingen wird - ergänzt um die Leistungen unter Ziffer 2 -
zum Gesamtpreis in Höhe von 162.382.420,00 EUR angenommen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen notariellen Kaufvertrag auf der
Basis des Entwurfs vom 16.07.2021 abzuschließen. Falls sich aufgrund von
Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Berater, die Finanzbehörde oder
aufgrund der endgültigen Zuordnung der dem Beschluss zugrunde liegende Daten
Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird die Verwaltung ermächtigt,
diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird.
5.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass eine Klimabilanz
für den Neubau des Landratsamtsgebäudes durch die Erstellung eines
Fachgutachtens mit einem finanziellen Aufwand von 81.396,00 EUR erstellt werden
kann.
6.
Die Vermarktung der im Eigentum des Landkreises
Reutlingen befindlichen Verwaltungsgebäude am Standort Reutlingen soll im
Rahmen öffentlicher Ausschreibungen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren im Entwurf
zu erarbeiten und zusammen mit einem Zeitplan und einem Vorschlag, wann welches
Gebäude angeboten werden soll, dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen. Dabei
ist darzustellen, wie die Nutzung bis zum Umzug in das neue Verwaltungsgebäude
sichergestellt wird.
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Laufzeit der
Mietverträge der angemieteten Verwaltungsgebäude am Standort Reutlingen an den
Zeitplan für den Bau und die Fertigstellung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes
anzupassen und hierüber dem Kreistag zu berichten.