Beschluss:
1.
Für das
Ausscheiden von Herrn Kreisrat Hans Peter Stauch aus dem Kreistag liegen
wichtige Gründe im Sinne von § 12 Abs. 1 Landkreisordnung vor.
2.
Für den Eintritt von Herrn Steffen Wenzel in den
Kreistag liegt kein Hinderungsgrund nach § 24 Abs. 1
Landkreisordnung vor.
3.
Durch Einigung werden folgende Ausschüsse des Kreistags
unter Berücksichtigung folgender Änderungen neu gebildet:
a) Verwaltungsausschuss:
Herr Steffen Wenzel wird anstelle
von Herrn Hans Peter Stauch 3. Stellvertreter für die ordentlichen
Mitglieder der AfD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder
bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher
gewählt.
b) Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz:
Herr Steffen Wenzel wird anstelle
von Herrn Hans Peter Stauch 3. Stellvertreter für die ordentlichen
Mitglieder der AfD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder
bzw. stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher
gewählt.
c) Sozial-, Schul- und Kulturausschuss:
Herr Steffen Wenzel wird anstelle
von Herrn Hans Peter Stauch ordentliches Mitglied für die
AfD-Kreistagsfraktion. Im Übrigen werden dieselben Mitglieder bzw.
stellvertretenden Mitglieder (in derselben Reihenfolge) wie bisher gewählt.