Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung des Baden-Württembergischen Landesverbands für Prävention und Rehabilitation gGmbH für psychosoziale Beratung/Suchtberatung nach SGB XII, SGB II und SGB VIII werden 286.450,00 EUR im Haushaltsjahr 2021 bei der Produktgruppe 36.80 eingestellt. Die Zuwendung im Haushaltsjahr 2021 beträgt 286.411,00 EUR.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahren 2022 und 2023 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.