Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Förderung der ridaf Reutlingen gGmbH für das Projekt „Kein junger Mensch darf verloren gehen“, ein Projekt zur Umsetzung des § 16h SGB II im Landkreis Reutlingen, werden im Haushaltsjahr 2021 14.900,00 EUR bei der Produktgruppe 36.20 eingestellt.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der ridaf Reutlingen gGmbH eine Zuwendungsvereinbarung mit einer 3-jährigen Laufzeit und einer jährlichen Dynamisierung von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung in den Jahre 2022 und 2023 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

3.      In die Zuwendungsvereinbarung ist aufzunehmen, dass die Projektmittel 2021 bis 2023 nur ausgezahlt werden, wenn die eingeplanten Mittel des Jobcenters Reutlingen für die ridaf Reutlingen gGmbH zur Verfügung gestellt werden.