Beschluss:
1.
Zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe
werden im Haushalt 2021 Haushaltsmittel entsprechend der Anlage zu dieser
KT-Drucksache eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen abzuschließen bzw. Zuwendungsbescheide zu erteilen mit der in der Anlage ausgewiesenen Laufzeit und in teilweise einer Dynamisierung von 2 %. Die Dynamisierung in den Jahren 2022 und 2023 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.