Beschluss:
1.
Zur
Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen im laufenden Bezug von
Transferleistungen nach dem SGB II, dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII
und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden im Haushaltsjahr 2021 10.000,00
EUR eingestellt.
2.
Die
Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel durch
den Landkreis Reutlingen erfolgt subsidiär und endet, wenn und sobald Dritte
gesetzlich zur Übernahme dieser Leistungen verpflichtet sind.