Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen im laufenden Bezug von Transferleistungen nach dem SGB II, dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden im Haushaltsjahr 2021 10.000,00 EUR eingestellt.

 

2.      Die Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel durch den Landkreis Reutlingen erfolgt subsidiär und endet, wenn und sobald Dritte gesetzlich zur Übernahme dieser Leistungen verpflichtet sind.