Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Vom Beschluss des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:

 

a)    Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG (davor Invra Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Stuttgart, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2019 der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer konsolidierten Bilanzsumme zum 31.12.2019 in Aktiva und Passiva mit je 228.159.121,33 EUR und einem Bilanzverlust von 2.161.618,64 EUR wird festgestellt.

 

b)    Der Bilanzverlust 2019 in Höhe von 2.161.618,64 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

d)    Für das Geschäftsjahr 2020 wird für die Abschlussprüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Stuttgart, nach § 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.

 

e)    Den Wirtschaftsprüfer nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen, gemeinsam mit der Geschäftsführung die Details der erfolgsabhängigen Vergütung für 2020 auszuarbeiten und noch unklare Positionen zu präzisieren.

 

f)     Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.