Beschluss:
1.
Vom Beschluss des Aufsichtsrates über den
Jahresabschluss 2019 wird Kenntnis genommen.
2.
Der Vertreter des Landkreises Reutlingen in der
Gesellschafterversammlung der Kreiskliniken Reutlingen GmbH wird angewiesen,
wie folgt abzustimmen:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG
(davor Invra Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Stuttgart, mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2019 der
Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit einer konsolidierten Bilanzsumme zum
31.12.2019 in Aktiva und Passiva mit je 228.159.121,33 EUR und einem
Bilanzverlust von 2.161.618,64 EUR wird festgestellt.
b)
Der Bilanzverlust 2019 in Höhe von
2.161.618,64 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung erteilt.
d)
Für das Geschäftsjahr 2020
wird für die Abschlussprüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG,
Stuttgart, nach § 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrags gewählt.
e)
Den Wirtschaftsprüfer nach der Feststellung des
Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen, gemeinsam mit der Geschäftsführung die
Details der erfolgsabhängigen Vergütung für 2020 auszuarbeiten und noch unklare
Positionen zu präzisieren.
f)
Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung erteilt.