Beschluss: Einstimmig zugestimmt (Vorberatung)

Beschluss:

 

1.         Die finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden 19.184,00 EUR gefördert.

 

2.         Im Haushalt 2021 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit 1.249.250,00 EUR eingestellt.

 

3.         Ab 01.01.2021 werden 65,7 statt bisher 62,9 Stellen aus Mitteln der Jugendhilfe gefördert.