Beschluss:
1. Der
Schlussbericht des Amtes für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung über
die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Jahresabschluss des Landkreises Reutlingen zum 31.12.2018 wird gemäß § 95b
Abs. 1 der Gemeindeordnung i. V. m. § 48 der Landkreisordnung für
Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:
3. Die
Überschüsse und Fehlbeträge werden wie folgt behandelt:
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 17.548.648,93 EUR wird der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Fehlbetrag beim Sonderergebnis in Höhe von 428.667,73 EUR wird durch
eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
verrechnet.