Beschluss:
1.
Die
finanzielle Förderung von Fachstellen der Schulsozialarbeit wird gegenüber dem
Haushaltsjahr 2019 um 2 % erhöht. Pro Vollzeitstelle werden
18.808,00 EUR gefördert.
2.
Im
Haushalt 2020 werden beim Produkt 36.20.02 zur Förderung der Schulsozialarbeit
1.173.650,00 EUR eingestellt.