Beschluss:
1.
Zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe und der Psychosozialen
Beratung/Suchtberatung werden im Haushalt 2020 Haushaltsmittel
entsprechend der Anlage zu dieser KT-Drucksache eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Zuwendungsvereinbarungen abzuschließen bzw. Zuwendungsbescheide zu erteilen mit der in der Anlage ausgewiesenen Laufzeit und in der Regel einer Dynamisierung von 2 %. Die Dynamisierung in den Jahren 2020 und 2021 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel.