Beschluss:
1. Das Angebot wird nach Ende der Projektphase in die Regelstruktur der Hilfen nach § 67 SGB XII überführt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, dafür mit der
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Reutlingen e. V.
eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für das ambulant betreute Wohnen
abzuschließen.