Beschluss:
1. Die
Stiftung Württembergische Philharmonie erhält im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen
der institutionellen Förderung eine Zuwendung in Höhe von 132.600,00 EUR.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, eine Zuwendungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis
Ende 2021 mit einer Dynamisierung für das Jahr 2021 in Höhe von 2 %
abzuschließen. Die Dynamisierung im Jahr 2021 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung
von Haushaltsmitteln.
3. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.