Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Die Stiftung Württembergische Philharmonie erhält im Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der institutionellen Förderung eine Zuwendung in Höhe von 132.600,00 EUR.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Zuwendungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 2021 mit einer Dynamisierung für das Jahr 2021 in Höhe von 2 % abzuschließen. Die Dynamisierung im Jahr 2021 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

 

3.      Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.